Kompressionsstrümpfe:
Wie viel übernimmt die Krankenkasse?

Sobald medizinische Kompressionsstrümpfe von deinem/r Ärzt*in verordnet wurden, werden diese größtenteils von den Krankenkassen bezahlt. Als versicherte/r Patient*in zahlst du dabei nur die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von mindestens 5 € und maximal 10 € für das Grundleistungsprodukt (Kassenmodell).

Wie die Erstattung genau verläuft, welche Strümpfe inbegriffen sind und wie du sie beantragst, erfährst du in diesem Artikel.

Übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für Kompressionsstrümpfe?

In Deutschland übernehmen die Krankenkassen in vielen Fällen ganz oder teilweise die Kosten für medizinische Kompressionsstrümpfe, vorausgesetzt es liegt eine ärztliche Verordnung vor. Dieser Anspruch ergibt sich dann, wenn ein Krankheitszustand vom Arzt diagnostiziert wurde, der eine Behandlung mit Hilfe einer Kompressionstherapie erfordert, etwa für Krampfadern, Lipödeme oder Lymphödeme.

In diesen Fällen sind die Strümpfe als medizinisches Hilfsmittel im Leistungskatalog der Kassen aufgeführt. Als gesetzlich Versicherter, hast du die Möglichkeit alle sechs Monate, also zweimal im Jahr, Strümpfe über die Krankenkasse zu beanspruchen.

Warum sind Stützstrümpfe nicht erstattungsfähig?

Stützstrümpfe und modische Strümpfe sind in erster Linie keine medizinischen Hilfsmittel. Dadurch, dass sie keine medizinische Wirkung sowie keinen definierten Druckverlauf vorweisen, sind sie auch nicht verschreibungs- oder erstattungsfähig.

Menschen mit gesunden Venen, bei denen keine Erkrankung vorliegt, greifen häufig zu Stützstrümpfen, um schweren Beinen entgegenwirken, etwa beim langen Sitzen oder Stehen, auf langen Flügen oder während der Schwangerschaft.

Stützstrümpfe gibt es nur in der rundgestrickten Variante und in Schuh- und Konfektionsgrößen. Dabei stehen nur wenige vordefinierte Größen in einer kleinen Farbauswahl und wenigen Längen zur Verfügung.

Werden Kompressionsstrümpfe von der Gesundheitskarte übernommen?

Medizinische Kompressionsstrümpfe müssen von deinem/r Ärzt*in als Hilfsmittel für eine medizinische Behandlung rezeptiert werden. Das ist die Voraussetzung, damit bei gesetzlich Versicherten die Kostenübernahme über die Gesundheitskarte der jeweiligen Krankenkasse abgewickelt werden kann. Nur mit einem Rezept ermöglicht die Gesundheitskarte eine direkte Abwicklung bei der Krankenkasse. Zusätzliche Anforderungen wie Zusatzfunktionen oder optische Wünsche musst du allerdings selbst bezahlt.

Wie beantrage ich Kompressionsstrümpfe?

Als Patient*in benötigst du ein ärztliches Rezept, mit dem du die Strümpfe in einem Sanitätshaus oder einer Apotheke beantragen kannst, die die Abrechnung dann direkt über die Krankenkasse übernimmt.

Das Rezept muss alle relevanten Informationen zur Art der Kompression enthalten, einschließlich der Druckstärke und spezifischer Angaben zur medizinischen Versorgung. Diese werden vom Arzt auf dem Rezept notiert. Welche das genau sind, erfährst du hier.

Folgende Schritte werden in Gang gesetzt, wenn du deine Strümpfe beantragst.

  1. Der Arzt prüft, ob ein Krankheitszustand vorliegt und notiert diesen auf einem Rezept
  2. Du gibst das Rezept im Sanitätshaus oder bei einer Apotheke ab
  3. Es folgt ein Kostenvoranschlag bei deiner Krankenkasse
  4. Die Krankenkasse genehmigt nach Prüfung des Rezepts die Kosten
  5. Das Sanitätshaus oder die Apotheke übermittelt die Daten an einen Hersteller
  6. Der Hersteller fertigt die Strümpfe an und liefert sie an das Sanitätshaus oder die Apotheke
  7. Nach erfolgreicher Anprobe erhältst du deine neuen Kompressionsstrümpfe

Welche Kompressionsstrümpfe sind erstattungsfähig?

Neben klassischen Kompressionsstrümpfen übernehmen Krankenkassen auch Kompressionsstrumpfhosen oder längere Varianten für spezifische medizinische Behandlungen. Es gibt vier Kompressionsklassen, die je nach Erkrankung gewählt werden, z. B. für die Behandlung von Krampfadern, Lymphödemen und ähnlichen Leiden. Medizinische Kompressionsstrümpfe müssen folgende Aspekte erfüllen, damit sie verordnet werden können:

  • Medizinische Behandlung: Die Strümpfe müssen als medizinisches Hilfsmittel eingesetzt werden, sodass sie einer Heilung oder Linderung nachgehen. Dies gilt als Voraussetzung, wenn die Strümpfe vom Arzt verordnet werden.
  • Notwendigkeit sorgt für Erstattungsfähigkeit: Bei einer nachgewiesenen Erkrankung, werden Hilfsmittel verordnet und grundsätzlich durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
  • Korrekter Druck: Vier Kompressionsklassen, je nach Schweregrad, werden anatomisch angepasst und besitzen einen Druckverlauf nach der RAL-Gütesicherung GZ 387/1, der sich nach dem Erkrankungsgrad richtet.
  • Therapeutische Anwendung: Kompressionsstrümpfe werden bei der Behandlung von Venen- und Lymphgefäßerkrankungen eingesetzt. Sie sollen bei Krampfadern, Lymph- und Lipödemen durch den angepassten Druck von außen auf die Venen dabei helfen, die Blutzirkulation zurück zum Herzen zu transportieren und Schmerzen zu lindern.
  • Größen und Varianten: Es gibt vordefinierte Seriengrößen und Maßanfertigungen, jeweils in den zwei Varianten rundgestrickt ohne Naht und flachgestrickt mit Naht. Der Unterschied liegt hier neben der fehlenden oder vorhandenen Naht, auch in der Dehnbarkeit des Materials sowie dem ausgeübten Druck.

Zu den Kompressionsklassen, zählen auch verschiedene Strumpfarten in unterschiedlichen Längen:

  • Wadenstrümpfe (AD)
  • Schenkelstrümpfe (AG)
  • Halbschenkelstrümpfe (AF)
  • Strumpfhosen (AT) mit Druckstärke nach RAL-Gütesicherung

Anmerkung zu erstattungsfähigen Kompressionen

Zusammengefasst gilt, dass sobald eine Krankheit vorliegt, die mittels Kompressionsstrümpfe oder -versorgungen behandelt, werden kann, sind diese verschreibungspflichtig und erstattungsfähig.

Die Erstattung von Kompressionsstrümpfen gehört zum Leistungskatalog der Krankenkassen. Voraussetzung für die Krankenversicherungsleistungen ist, dass die Strümpfe, aufgrund einer Indikation verschrieben werden. Allerdings gehen hier die Krankenkassen unterschiedlich vor, sodass du dich bei deiner Krankenkasse genau erkundigen solltest.